Dieses bedeutet, dass von oben nach unten die in die einzelnen Ämter gewählten Kameraden das Kommando inne haben und ausüben!
Während des Dienstbetriebes und gerade beim Einsatz herrscht bei den Feuerwehren unabdingbar das Führerprinzip. Dieses bedeutet, dass von oben nach unten die in die einzelnen Ämter gewählten Kameradinnen und Kameraden (man bedenke u.a. berufsbedingte Abwesenheit) das Kommando inne haben und ausüben! In diese Ämter wählen wir gemäß unserer Satzung nach bester demokratischer Art unsere Führungskräfte. Wer in ein Amt gewählt wurde, muss die dafür erforderliche Ausbildung auf Kreis- und gegegebenenfalls auf Landesebene nachweisen, bzw. zusagen. Etwaige fehlende Lehrgänge müssen kurzfristig nachgeholt werden. Wer gewählt wurde und auch die für das Amt erforderlichen Kurze nachweisen kann, wird bis zum Löschmeister vom Wehrführer und danach vom Kreisbrandmeister entsprechend befördert.
Feuerwehrmannanwärter (FMA)
Dienstgrad des neuen Kameraden für seine Zeit der vorläufigen Aufnahme durch den Vorstand bis zur endgültigen durch die Wehr nach einem Jahr.
Feuerwehrmann (FM)
Mannschaftsdienstgrad steigend nach Ausbildungsgrad. Nach einem Jahr als Feuerwehrmannanwärter. Mit dem ersten Lehrgang auf Kreisebene (Truppmannlehrgang) beginnt der neue Kamerad seine Ausbildung. Jedoch muß der Feuermannanwärter mindestens eine 70 Stunden umfassende Grundausbildung nachweisen. |
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Oberfeuerwehrmann (OFM)
Mannschaftsdienstgrad nach mindestens einem Fachlehrgang (Atemschutzgeräteträger, Sprechfunker, Maschinist) oder nach dem Truppführerlehrgang auf Kreisebene. |
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Hauptfeuerwehrmann (HFM)
Mannschaftsdienstgrad nach mindestens einem Fachlehrgang (Atemschutzgeräteträger, Sprechfunker, Maschinist) auf Kreisebene und dem Truppführerlehrgang. |
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Löschmeister (LM)
Mannschaftsdienstgrad nach dem Hauptfeuerwehrmann (mindestens zwei Fachlehrgänge und Truppführerlehrgang) und einer 15jährigen aktiven Dienstzeit in der Feuerwehr kann der Kamerad zum Löschmeister befördert werden. Ebenso werden neue Gruppenführer, die an den Gruppenführerlehrgängen an der LFS in Harrieslee teilgenommen haben, in diesen Dienstgrad befördert. |
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Oberlöschmeister (OLM)
Dieses ist der Dienstgrad der Gruppenführer. Voraussetzung sind die nötigen Gruppenführerlehrgänge auf Landesebene. Vor der Beförderung muß der Kamerad allerdings schon Löschmeister gewesen sein. Ebenso werden die Kreisausbilder für bestimmte Fachaufgaben in den Rang eines Oberlöschmeisters befördert. Ab diesem Dienstgrad befördert der Kreisbrandmeister die Kameraden. |
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Hauptlöschmeister (HLM)
Hauptlöschmeister ist der Dienstgrad der stellvertretenden Zugführer, sowie der Kreisausbilder. Voraussetzung hier auch wieder Lehrgänge auf Landesebene an der Landesfeuerwehrschule. |
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Brandmeister (BM)
Der Brandmeister ist eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe: Brandmeister wird man, wenn man sich in einer Feuerwehr als Zugführer wählen läßt oder Ortswehrführer eines Ortsteils bis 1000 Einwohner ist. Die Kreisfachwarte-Ausbildung bekleiden ebenfalls diesen Rang. Früher wurden auch Kreisausbilder in den Rang eines Brandmeisters befördert. Voraussetzung sind verschiedene Lehrgänge auf der Landesfeuerwehrschule in Harrieslee. |
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Oberbrandmeister (OBM)
Oberbrandmeister werden Ortswehrführer eines Ortsteils mit einer Einwohnerzahl, die zwischen 1001 und 5000 Einwohnern liegt, ebenso Gemeindewehrführer einer Gemeinde bis 1000 Einwohner. Voraussetzung sind auch hier wieder die nötigen Lehrgänge auf Kreis- und Landesebene. |
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Hauptbrandmeister (HBM)
Hauptbrandmeister mit zwei Sternen wird, wer Ortswehrführer eines Ortsteils mit 5001 bis 20 000 Einwohnern ist oder Gemeindewehrführer einer Gemeinde, die 1001 bis 5000 Einwohner hat. Hauptbrandmeister mit drei Sternen wird, wer Führer von Feuerwehrbereitschaften ist oder Ortswehrführer eines Ortsteils mit mehr als 20 000 Einwohnern ist, wer Gemeindewehrführer einer Gemeinde ist, die 5001 bis 20 000 Einwohner hat oder Amtswehrführer eines Amtsbezirkes ist. Voraussetzung für alle Arten des Hauptbrandmeisters sind wieder die erforderlichen Lehrgänge an der LFS. |
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Erster Hauptbrandmeister (1. HBM)
Erster Hauptbrandmeister wird ein Wehrführer in einer Stadt mit mehr als 20 000 Einwohnern. Erorderlich sind hier die entsprechenden Lehrgänge auf Kreis- und Landesebene. Für die Beförderung in den Rang des 1. HBM mit einem Stern gibt es soweit wir nachgeforscht haben keine Vorschrift. Jedoch trägt der stellvertretende Kreisbrandmeister dieses Schulterstück. |
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Kreisbrandmeister (KBM)
Dies ist der höchste Rang im Landkreis. Der Kreisbrandmeister ist der Vorsitzende des Kreisfeuerwehrverbandes. Er wird auf der Jahrehauptversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes gewählt. |